Wiederverkäufereigenschaft - Reverse Charge
Zum 1. September 2013 wurde die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahren auf den inländischen Strom- und Gashandel erweitert.
Die WSW Netz GmbH ist in der Sparte Strom und in der Sparte Gas Wiederverkäuferin im Sinne des UStG. Dies hat das zuständige Finanzamt Barmen mit dem Bescheid vom 10.12.2021 festgestellt.
Zertifikate - EDIFACT Marktkommunikation
Gemäß dem BNetzA-Beschluss BK6-16-200 und BK7-16-142 vom 20. Dezember 2016 und der abgeleiteten Dokumentation „EDI@Energy – Regelungen zum Übertragungsweg“ ist zum 01.06.2017 für sämtliche Marktkommunikation die Verwendung einheitlicher Verschlüsselungs- und Signaturvorgaben verpflichtend.
Nachfolgend finden Sie nebst dem Root-Zertifikat des Ausstellers die Zertifikate für die 1:1 Emailadressen der Marktrollen:
- Netzbetreiber (Strom/Gas)
- grundständiger MSB/MDL (Strom/Gas)
- Bilanzkreisverantwortlicher (Strom)
Zertifikate (gültig ab 26.06.2023)
Zertifikate (gültig ab 01.07.2020)
Der eigentliche Vertragsabschluss erfolgt bei der WSW Netz in Textform. Entsprechende Vertragsanfragen richten Sie bitte an: Netzmanagement(at)wsw-netz.de
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas
Allg. Bedingungen der WSW Netz GmbH für die Überlassung von Messstellen
Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen
Im Netz der WSW Netz GmbH verwendete Obis-Kennzahlen
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. F.P. Voß
Tel: 0202 7589 - 7312
Grundzuständiger MSB der WSW Netz GmbH
Die WSW Netz GmbH bietet Lieferanten das Gasverteilernetz auf der Grundlage folgender vertraglicher Bedingungen an:
Lieferantenrahmenvertrag nach KoV XIII
Lieferantenrahmenvertrag (inkl. Anlagen) Gas nach KoV XIII (ZIP - Download)
Hinweis zum Abschluss LRV Gas:
Bei Interesse an dem Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrags lassen wir Ihnen gerne ein Angebot per E-Mail zukommen. Zwecks Ermöglichung eines beschleunigten Vertragsabschlusses bitten wir bereits im Vorfeld um Übersendung Ihres elektronischen Kontaktdatenblatts als EXCEL-Datei entsprechend dem Muster der Anlage 2 zum Lieferantenrahmenvertrag der KOV XIII und um spätere Rücksendung Ihrer Absichtserklärung zum Vertragsabschluss als Scan per E-Mail.
Die aktuelle Fassung der Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) finden Sie auf der Homepage desBDEW.
Die WSW Netz GmbH bietet Lieferanten das Gasverteilernetz auf der Grundlage folgender vertraglicher Bedingungen an:
Lieferantenrahmenvertrag nach KoV XII
Lieferantenrahmenvertrag (inkl. Anlagen) Gas nach KoV XII (ZIP - Download)
Hinweis zum Abschluss LRV Gas:
Bei Interesse an dem Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrags lassen wir Ihnen gerne ein Angebot per E-Mail zukommen. Zwecks Ermöglichung eines beschleunigten Vertragsabschlusses bitten wir bereits im Vorfeld um Übersendung Ihres elektronischen Kontaktdatenblatts als EXCEL-Datei entsprechend dem Muster der Anlage 2 zum Lieferantenrahmenvertrag der KOV XII und um spätere Rücksendung Ihrer Absichtserklärung zum Vertragsabschluss als Scan per E-Mail.
Die aktuelle Fassung der Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) finden Sie auf der Homepage des BDEW.
Anlage 1 - Preisblätter für den Netzzugang
Anlage 3 - Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage 4 - Ergänzende Geschäftsbedingungen
Anlage 5 - Standardlastprofilverfahren
Anlage 6 - § 18 NDAV "Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung"
Anlage 7 - Begriffsbestimmungen
Anlage 8 - Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)
Anlage 8.1 - Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (§ 24 Abs. 3 NAV/NDAV)
Anlage 8.2 - Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (§ 24 Abs. 5 NAV/NDAV)
Anlage 8.3 - Erklärung zur Datenerhebung und Datenspeicherung
Die WSW Netz GmbH bietet Netznutzern das Gasverteilernetz auf der Grundlage folgender vertraglicher Bedingungen an:
Hinweis für die Homepage zum Abschluss LRV Gas:
Bei Interesse an dem Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrags lassen wir Ihnen gerne ein Angebot per E-Mail zukommen. Zwecks Ermöglichung eines beschleunigten Vertragsabschlusses bitten wir bereits im Vorfeld um Übersendung Ihres elektronischen Kontaktdatenblatts als EXCEL-Datei entsprechend dem Muster der Anlage 2 zum Lieferantenrahmenvertrag der KOV IX und um spätere Rücksendung des gegengezeichneten Vertrags als Scan per E-Mail.
Gasnetzbetreiber sind gemäß KoV X verpflichtet, verfahrensspezifischen Parameter zum angewandten SLP-Allokationsverfahren in Form der folgenden Excel-Tabelle zu veröffentlichen: