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Gleichbehandlung

Gleichbehandlungsbericht

Gemäß §§ 6ff. EnWG sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zu einer transparenten und diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs verpflichtet. Um diesen gesetzlichen Zielen dauerhaft Rechnung zu tragen, haben die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH, die WSW Energie & Wasser AG, die WSW mobil GmbH, die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal sowie die WSW Netz GmbH in einem gemeinsamen Gleichbehandlungsprogramm verbindliche Festlegungen und Verhaltensanweisungen getroffen, mit denen eine diskriminierungsfreie Ausübung des Netzgeschäfts sichergestellt wird.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben einschließlich der Festlegungen im Gleichbehandlungsprogramm obliegt einem separat bestellten betrieblichen Gleichbehandlungsbeauftragten. Dieser gibt zum 31. März jeden Jahres einen Bericht gegenüber der Bundesnetzagentur darüber ab, welche unternehmensinternen Maßnahmen zur Sicherstellung der Diskriminierungsfreiheit im WSW Konzern veranlasst worden sind.

Gleichbehandlungsbericht 2023