Der Weg zur Erzeugungsanlage
Der Weg zur Erzeugungsanlage
1) Planung
Beratungsleistungen müssen durch den Anlagenbetreiber auf dem freien Markt in Auftrag gegeben werden. Die WSW Netz GmbH darf auf Grund der Neutralitätspflicht keine Beratungsleistungen anbieten.
2) Vereinfachtes Verfahren für Photovoltaik-Anlagen bis 800 W Wechselrichter-Leistung ("Balkonkraftwerk" / Steckersolargerät)
Für Photovoltaik-Anlagen mit einer Modulleistung kleiner 2.000 Watt und einer Wechselrichter-Leistung von maximal 800 Watt - sog. Steckersolargeräte (§ 3 Nr. 43 und § 8 Abs. 5a EEG 2024) - greift ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Diese Anlagen müssen zur Inbetriebnahme nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Solche Anlagen bedürfen keiner Genehmigung durch den Netzbetreiber und müssen diesem auch nicht separat angezeigt werden. Nach Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister wird der Messstellenbetreiber überprüfen, ob ein Zählerwechsel erforderlich ist und diesen bei Bedarf kostenfrei durchführen.
Steckersolargeräte werden im vereinfachten Verfahren nach § 8 Abs. 5a EEG 2023 der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet und erhalten daher keine Vergütung (unentgeltliche Abnahme nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023).
WICHTIG: Der Anschluss von steckerfertigen PV-Anlagen ans Stromnetz ist weiterhin nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 oder einen festen Anschluss zulässig. Die Nutzung gewöhnlicher Haushaltssteckdosen ist nach den Regeln der Technik nicht zulässig. Die Steckersolargeräte müssen den technischen Sicherheitsregeln entsprechen. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten des VDE
Steckerfertige PV-Anlagen: Was jetzt möglich ist (vde.com)
3) Antragstellung
Für alle Erzeugungsanlagen mit einer Wechselrichter-Leistung von mehr als 800 W, unabhängig der Energieart, müssen nachfolgend aufgeführte Anträge und Pläne eingereicht werden. Bitte besprechen Sie die technischen Details ggf. mit Ihrem Anlagenerrichter oder lassen die Formulare von diesem ausfüllen.
Zunächst stellen Sie eine Voranfrage für elektrische Geräte und Anlagen. Diesem fügen Sie einen Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers hervorgehen, bei. Auf Grundlage dieser Unterlagen wird eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Innerhalb von 8 Wochen nach Antragseingang erhalten Sie eine Antwort, ob das örtliche elektrische Netz durch den Betrieb Ihrer Anlage überlastet werden könnte. Ist dies der Fall, wird durch die WSW Netz GmbH ein Netzausbaukonzept erstellt und Ihnen ggf. ein Kostenvoranschlag übermittelt. Bereitet der Betrieb Ihrer Anlage keine Probleme für das elektrische Netz, so teilen wir dies Ihnen mit und es sind weitere Unterlagen einzureichen:
- Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze).
- Datenblätter mit den jeweiligen technischen Daten für jede einzelne Erzeugungseinheit und/oder jeden Speicher (Anhänge E.2 und E.3 aus der VDE-AR-N 4105:2018-11).
- Einheitenzertifikate für jede Erzeugungseinheit und jeden Speicher, in welchen die elektrischen Eigenschaften ausgewiesen und das Einhalten der Anforderungen der Netzanschlussregel VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ und der Prüfanforderung DIN VDE V 0124-100 „Netzintegration von Erzeugungsanlagen – Niederspannung“ zertifiziert werden (vergleiche Anhang E.4 aus der VDE-AR-N 4105:2018-11, vom Gerätehersteller auszufüllen).
- Für Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom >75A: Prüfbericht „Netzrückwirkungen“ (Anhang E.5 aus der VDE-AR-N 4105:2018-11).
- Beschreibung der Schutzeinrichtungen
- Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz (vergleiche Anhang E.6 aus der VDE-AR-N 4105:2018-11, vom Gerätehersteller auszufüllen).
- Für Solar-Anlagen mit einer Leistung größer als 30 kW oder/und bei sonstigen steuerbaren Erzeugungsanlagen: Zertifikat über die Leistungsflussüberwachung
- Zähleranträge für Liefer- und Bezugszähler (Zweirichtungszähler) sowie für den unter Umständen erforderlichen Erzeugungszähler (vgl. hierzu die Hinweise der Clearingstelle EEG | KWKG) .
- Auswahl des Messkonzeptes nach Vorgabe der WSW Netz GmbH.
Bei Anlagen mit einer Leistung größer 135kW gilt die technische Richtlinie VDE-AR-N 4110:2018-11 mit abweichenden Antragsunterlagen.
Die geforderten Unterlagen können ggf. durch ihren Anlagenerrichter an das Kundencenter Netze übermittelt werden.
Kontakt
Kundencenter Netz Tel: 0202-7589-7300
Schützenstraße 34 Fax: 0202-7589-7328
42281 Wuppertal E-Mail: kundencenter(at)wsw-netz.de
4) Installation
Einzelheiten entnimmt der Anlagenerrichter aus der VDE-AR-N 4105: 2018-11. Zusätzlich gelten die technischen Bedingungen, welche sich aus dem jeweilig gültigen EEG ergeben. In Bezug auf die Elektrohausinstallation gelten die jeweils aktuellen Normen sowie die technischen Anschlussbedingungen (TAB).
Bei Anschluss einer Anlage mit einer Leistung ab 135kW handelt es sich um eine Erzeugungsanlage Typ B. Für solche Anlagen gilt in der Regel die technische Richtlinie VDE-AR-N 4110:2018-11 mit abweichenden Anforderungen.
Bei Inbetriebnahme der Anlage ist ein Inbetriebsetzungsprotokoll auszufüllen und anschließend an das Kundencenter der WSW Netz GmbH zu übermitteln (Anhang E.8 aus der VDE-AR-N 4105:2018-11).
Sofern es sich um eine Anlage mit einer Gesamtleistung von größer 135 kW handelt und gleichzeitig die VDE-AR-N 4105:2018-11 Anwendung findet, ist die endgültige Betriebserlaubnis durch die WSW Netz GmbH einzuholen. Dies geschieht automatisch nach Eingang des Inbetriebsetzungsprotokolls.
5) Vergütung
Der von Ihnen eingespeiste Strom in das Netz der WSW Netz GmbH kann nur vergütet werden, wenn das Inbetriebsetzungsprotokoll vorliegt und Ihre Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen ist. Bitte beachten Sie die gesetzliche Frist zur Eintragung in das Marktstammdatenregister. Die Eintragung muss spätestens 4 Wochen nach der Inbetriebnahme durchgeführt werden. Bei getätigter Eintragung erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung bei der Bundesnetzagentur. Sobald diese dem Kundencenter in Kopie vorliegt, wird zeitnah eine Bestätigung über den Netzanschluss per Post versendet. Ihre Erzeugungsanlage ist in Betrieb und der eingespeiste Strom wird vergütet.
Nun ist es sinnvoll, sich mit dem aktuellen Stand der Gesetzeslage weiter zu beschäftigen. Auf Grund der politischen Lage in Bezug auf die Energiewende, ändern sich die entsprechenden Gesetze fortlaufend. Anlagenbetreiber von Erzeugungsanlagen nach dem EEG oder KWK-Gesetz sind verpflichtet, ihre Erzeugungsanlage nach der jeweils gültigen Gesetzeslage zu betreiben. Insbesondere technische Änderungen können durch Novellierungen der Gesetze gefordert werden. Sobald eine Erzeugungsanlage nicht gesetzeskonform betrieben wird, besteht kein Vergütungsanspruch.
Marktstammdatenregister - MaStR
Informationen zur Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur für Anlagenbetreiber.
Der EEG-Anlagenschlüssel wurde Ihnen 2019 mit unserem Informationsschreiben mitgeteilt.
Informationsschreiben der Bundesnetzagentur (gem. § 25 Abs.4 MaStRV)
Informationsflyer der Bundesnetzagentur
Informationsschreiben WSW Netz GmbH
Das Marktstammdatenregister ist abrufbar unter Link.
Bei Rückfragen kann die Bundesnetzagentur kontaktiert werden Link.